Sonderpädagogischer Dienst

Der sonderpädagogische Dienst leistet auf Antragstellung sonderpädagogische Beratung- und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler in der allgemeinen Schule:

  • einzelfallbezogen
  • bedarfsorientiert
  • zeitlich vorübergehend

Ziel:
Der Schülerin oder dem Schüler mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf soll durch geeignete Fördermaßnahmen erfolgreiches Lernen und Teilhabe an der allgemeinen Schule ermöglicht werden.

Ansprechpartnerin

Jana Biallas
Sonderpädagogin


telefonisch erreichbar über das Sekretariat der Schule
und nach Vereinbarung

Arbeitsgrundsätze:

  • Den Auftrag erhält der sonderpädagogische Dienst durch einen „Antrag auf sonderpädagogische Beratung und Unterstützung“, der von der allgemeinen Schule gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten gestellt wird.
  • Der sonderpädagogische Dienst wird dann aktiv, wenn das System der allgemeinen Pädagogik seine Unterstützungs-und Beratungsmöglichkeiten dokumentiert und ausgeschöpft hat.
    (subsidiäres Angebot und Bestandteil eines „gestuften pädagogischen Verfahrens“ gemäß VwV „Kinder und Jugendliche mit Behinderung und besonderem Förderbedarf“ vom 22.08.2008“)
  • Es geht um die Stärkung der Entwicklungspotentiale der Schülerin oder des Schülers und des jeweiligen Umfeldsystems.
  • Falls die Schwierigkeiten trotz der Beratung und Unterstützung des Sonderpädagogischen Dienstes und der eingeleiteten Maßnahmen längerfristig bestehen bleiben und kein Lernerfolg an der allgemeinen Schule möglich ist, kann über den Sonderpädagogischen Dienst, die Umschulung an einen passenden Lernort in die Wege geleitet werden.


Unser Angebot

Der sonderpädagogische Dienst des SBBZ Sonnenland-Schule arbeitet im Förderschwerpunkt Sprache.
Er kann hinzugezogen werden, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler besondere Lernschwierigkeiten auftreten, wobei der Verdacht besteht, dass sie mit Beeinträchtigungen in der sprachlich-kommunikativen und/oder schriftsprachlichen Entwicklung zusammen hängen, wie zum Beispiel:

  • massiven Schwierigkeiten im Lese- und Schreiblernprozess
  • deutlichen Ausfällen im erweiterten Schriftspracherwerb
  • grundlegenden Schwierigkeiten in der Sprachverarbeitung und im Sprachverständnis; beim Erfassen mündlicher und/oder schriftlicher Anweisungen


Aufgaben

Die Arbeit des Sonderpädagogischen Dienstes folgt grundsätzlich dem Konzept der Individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB):

  • kooperative Diagnostik in Bezug auf die sprachlichen Auffälligkeiten und damit verbundenen Lernschwierigkeiten
  • kooperative Förderplanung und Entwicklung von entsprechenden Bildungsangeboten gemeinsam mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule
  • einzelfallbezogene Beratung der beteiligten Lehrkräfte und der Eltern auf Grundlage der Förderplanung zu folgenden Aspekten:
    1. konkrete Anleitung zu individuellen Fördermaßnahmen, z.B. Fördermaterialien, Lern- und Übungsstrategien
    2. Anbahnung ergänzender außerschulischer Förder- und Unterstützungsangebote, Aufbau von Hilfesystemen


Ablauf

  1. Antragstellung:
    Schulleitung bzw. Lehrkraft der allgemeinen Schule sendet im schriftlichen Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten einen „Antrag auf sonderpädagogische Beratung und Unterstützung“ direkt an das SBBZ Sonnenland-Schule.

    Folgende Unterlagen werden benötigt:
    „Antrag auf sonderpädagogische Beratung und Unterstützung“
    „Anlage 1_Entbindung Schweigepflicht_sonderpäd. Beratung und Unterstützung"
    „Anlage 2_Pädagogischer Bericht der allgemeinen Schule für Schüler“
    alle weiteren vorliegenden Berichte von Logopädie, Ergotherapie, Ärzten etc.

    Hinweis:
    Fehlt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, kann ebenfalls ein „Antrag auf sonderpädagogische Beratung und Unterstützung“ von der allgemeinen Schule gestellt werden.
    In diesem Fall bieten wir eine anonymisierte Beratung der betroffenen Lehrkraft.

  2. Eingangsbestätigung vom SBBZ Sonnenland-Schule an allgemeine Schule

  3. telefonische Kontaktaufnahme durch die beauftragte Sonderschullehrkraft mit der allgemeinen Schule und mit den Eltern

  4. Beginn der kooperativen Diagnostik und Beratung an der allgemeinen Schule, welche die Schülerin/ der Schüler gerade besucht.
    Nach Bedarf finden im weiteren Verlauf Gesprächsrunden mit Eltern, Lehrkräften und ggf. Therapeuten, Fachleuten oder anderen Beteiligten statt.


Alle Antrags-Formulare finden Schulleitungen und Lehrkräfte
auf der Homepage des SSA Konstanz zum Download im passwortgeschützten Bereich.

Weitere Informationen zu verschiedenen Unterstützungs- und Beratungsangeboten sowie den „Hilfekompass“ finden Sie hier