Rückschulung in die allgemeine Schule

Als SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Sprache ist die Sonnenland-Schule grundsätzlich als Durchgangsschule konzipiert.

So ist es unser Auftrag, für jedes Kind eine Beschulung an der allgemeinen Schule in die Weg zu leiten, sobald die sprachlich-kommunikativen Kompetenzen soweit erworben und aufgearbeitet sind, dass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der allgemeinen Schule zu erwarten ist.
In den meisten Fällen erfolgt eine Rückschulung nach Abschluss von Klasse 2 oder 4.

Rückschulung im Laufe der Grundschulzeit

Steht eine Rückschulung an, laden die Lehrkräfte die Eltern rechtzeitig zu einem Gespräch darüber ein.
Häufig wird eine mehrtägige Probebeschulung an der zuständigen Grundschule vereinbart, damit alle Beteiligten eine Einschätzung gewinnen können.
Abschließend kann in Absprache mit den Eltern und den beteiligten Schulleitungen der Wechsel an die zuständige Grundschule erfolgen.

Rückschulung mit Abschluss der Grundschulzeit

Es findet frühzeitig eine ausführliche Beratung durch die Klassenlehrkräfte satt.
Im Rahmen der vorgeschriebenen Beratung zur Grundschulempfehlung geht es um die Fortsetzung der Schullaufbahn in der weiterführenden Schule und die damit verbundene Wahl des geeigneten Bildungsgangs für die Schülerin oder den Schüler.
Grundsätzlich kann der Weg in folgende allgemeine Schularten führen:
Gemeinschaftsschule, Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder (sehr selten direkt) Gymnasium
Mit Ende der Klasse 4 läuft in der Regel auch der zeitlich befristete Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ab.

Für jede und jeden unserer 4. Klässler klären wir zusätzlich die wichtige Frage:
Besteht für die Schülerin oder den Schüler auch nach Abschluss von Klasse 4 weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache oder in einem anderen Förderschwerpunkt?

  • Wenn nicht, dann melden die Eltern mit den Unterlagen der Grundschulempfehlung ihr Kind in der weiterführenden allg. Schule ihrer Wahl an.

  • Wenn ja, dann beantragen die Lehrkräfte gemeinsam mit den Eltern bis spätestens 01. Dezember eine "Verlängerung oder Änderung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot" beim Staatlichen Schulamt Konstanz.

    Verlängerung:
    Wird der Anspruch mit dem Förderschwerpunkt Sprache weiterhin genehmigt, stellt das Staatliche Schulamt ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule bereit.
    Die Eltern erhalten eine Einladung zur Bildungswegekonferenz.

    Für den Förderschwerpunkt Sprache gibt es im Landkreis Konstanz kein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ), das die Bildungsgänge der Haupt-, Werkreal- oder Realschule anbietet.
    Bei Bedarf kann in einzelnen Fällen eine Aufnahme am Hör-Sprachzentrum (SBBZ) mit Internat in Ravensburg angestrebt werden.

    Änderung:
    Hierzu wurde der Anspruch für einen anderen Förderschwerpunkt beantragt.
    Wird dieser genehmigt und befindet sich ein SBBZ mit dem benötigten Förderschwerpunkt im Landkreis, steht die Beschulung dort oder in einem entsprechenden inklusiven Bildungsangebot zur Wahl.